§ 10 Satzungsänderung und Auflösung

  1. Über eine Satzungsänderung oder die Auflösung des LDV Nord-West beschließt die Mitgliederversammlung. Hierfür ist die Dreiviertelmehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Verhinderte Mitglieder haben die Möglichkeit, zu Tagesordnungspunkten schriftlich Stellung zu nehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Stellungnahme muss bis zum Beginn der entsprechenden Sitzung der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden vorliegen.


  2. Über die Verwendung des im Falle der Auflösung des Verbandes nach Abwicklung der Verbandsverbindlichkeiten frei verfügbaren Vermögens beschließt die auflösende Mitgliederversammlung im Einvernehmen mit dem Vorstand.


  3. Wenn die Anzahl der ordentlichen Mitglieder Null beträgt, entscheidet der aktuelle Vorstand mit Dreiviertelmehrheit über die Auflösung des LDV Nord-West und die Verwendung des Vermögens nach § 9 Abs. 2.


  4. Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbands sind als gesonderter Tagesordnungspunkt aufzuführen und mit der Einladung schriftlich bekannt zu geben.