Urlaub / Sonderurlaub
Jeder Referendar hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Urlaubsansruch ist vom jeweiligen Lebensalter abhängig. Er wird nach Arbeitstagen berechnet. Der Erholungsurlaub ist im Ausbildungsplan auf bestimmte Ausbildungsabschnitte festgelegt. Auch wenn es bei den Ausbildungsleitern teilweise nicht gern gesehen wird besteht die Möglichkeit, den Urlaub in anderen Ausbildungsabschnitten zu nehmen. Die dadurch ausgefallene Ausbildungszeit muß jedoch in dem Abschnitt nachgeholt werden können.
Zusätzlich zu dem Erholungsurlaub besteht pro Jahr die Möglichkeit, sich einen Tag vom Dienst freistellen zu lassen. Bei diesen sog. Waschtagen wird auf dem Urlaubsantrag die Arbeitsfreistellung angekreuzt und als Begründung "§ 5a der Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit für Beamte" angegeben. Die Waschtage dürfen nicht in Zusammenhang mit anderen Urlaubstagen genommen werden, aber werden sie nicht genommen, verfallen sie!
Sonderurlaub kann für bestimmte Anlässe auf schriftlichen Antrag hin gewährt werden. Bestimmte Anlässe können z.B. der Geodätentag, Kongresse, aber auch schwere Krankheit von Familienangehörigen u.ä. sein.
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